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Die Regelungsbefugnis von Arbeitgeber und Sprecherausschuß nach § 28 SprAuG
Das Sprecherausschußgesetz eröffnet den leitenden Angestellten die Möglichkeit, eigene kollektive Interessenvertretungen zu schaffen. Zu den Grundsatzbestimmungen zählt die in 28 SprAuG festgelegte Ermächtigung an Arbeitgeber und Sprecherausschuß, Angelegenheiten der leitenden Angestellten durch «Richtlinien» und «Vereinbarungen» zu regeln. Die Regelungsbefugnis nach 28 SprAuG wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die im Rahmen dieser Arbeit näher untersucht werden. Ein besonderes Interesse gilt dabei den ...

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